Fracht

Als Sperrgut gelten Sendungen, die Paketmaße überschreiten oder in Rollenform mehr als 5 kg wiegen, weder quader- noch rollenförmig sind, abstehende Teile oder losen Umschnürungen aufweisen oder keine formstabile Außenverpackung aus Wellpappe, Vollpappe oder Papier haben.
Höchstmaße:
Rollenform: Länge 200 cm, Durchmesser 60 cm, Länge plus gemessener Umfang zusammen 360 cm.
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