UN-Gefahrgutkartons
HORN UN-Gefahrgutkartons
- entsprechen den vorgeschriebenen Bestimmungen zum Transport von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen in der Luft, zu Wasser, auf der Straße oder mit der Bahn.
- wasserabweisende Beschichtung
- superstabile zwei- oder dreiwellige Ausführung