Gefahrgut
Querverweise: UN-Gefahrgut-Verpackungen
Als Gefahrgut bezeichnet man im Zusammenhang mit dem Transport Stoffe, Zubereitungen (Gemische, Gemenge, Lösungen) und Gegenstände, welche Stoffe enthalten, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer physikalischen oder chemischen Eigenschaften oder ihres Zustandes beim Transport bestimmte Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, wichtige Gemeingüter, Leben und Gesundheit von Menschen, Tiere ausgehen können und die aufgrund von Rechtsvorschriften als gefährliche Güter einzustufen sind.
Der Umgang mit Gefahrgut ist gesetzlich geregelt. Der Versender ist z. B. verpflichtet, die Sendung vorschriftsgemäß zu verpacken und entsprechend zu kennzeichnen.
Beim Transport von Gefahrgut kommen zum Beispiel UN-Gefahrgut-Verpackungen zum Einsatz.