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Warensendung

Für den Versand als Warensendung müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Warensendung muss über der Lieferanschrift mit der Aufschrift „BÜWA“ gekennzeichnet sein.
  • Die Warensendung darf nur die Ware selbst enthalten. Daneben dürfen Sie der Sendung nur Rechnungen, Lieferscheine und andere Unterlagen beilegen, die sich explizit auf die Ware beziehen. Persönliche Mitteilungen oder Gegenstände sind als Beilage nicht erlaubt.
  • Die Mitarbeiter der Deutschen Post dürfen zur Kontrolle der tariflichen Voraussetzungen die Warensendung öffnen.

Sowohl Händler als auch Privatpersonen können Warensendungen mit der Post verschicken.